Der Gemeinderat bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 folgende Unterlagen zur öffentlichen Auflage:
- Zonenplanänderung Einzonung teilüberbaute Gebiete Parzellen 137, 633 und 144
- Erläuterungsbericht nach Art. 47 RPV
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 07. April 2026 bis und mit 06. Mai 2026, in der Gemeindeverwaltung Lüscherz zur Einsichtnahme auf und können während diesem Zeitraum heruntergeladen werden.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen gegen die geplanten Zonenplanänderung Einzonung teilüberbaute Gebiete Parzellen 137, 633 und 144, sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Lüscherz, Hauptstrasse 19, 2576 Lüscherz, einzureichen.
GEMEINDERAT LÜSCHERZ
23.03.2026

